LEISTUNGEN 2018-06-27T22:22:42+02:00


 

WAS KANN ICH VON EINER INNUNG ERWARTEN?


 

Viele Selbständige Handwerksmeister sagen:

[su_quote] Ich bin doch bei der Handwerkskammer und zahle dort Beitrag, warum soll ich noch einer Innung beitreten und nochmals Geld bezahlen? Aus dieser Fragestellung sieht man, daß der Fragesteller nicht die Zusammenhänge kennt! [/su_quote]

Bei der Handwerkskammer oder bei der Industrie- und Handelskammer ist jeder Selbständige laut Gewerbeordnung Pflichtmitglied. Die Kammern vertreten das Handwerk oder die Industrie nach außen als Gesamtheit. Desweiteren führen Sie die Lehrlingsrolle, veranstalten Seminare oder überbetriebliche Lehrgänge für die Berufsausbildung. Ferner überwachen sie das Ausbildungs- und Prüfungswesen, denn die Betriebe bilden aus während die Innungen die Prüfungshoheit haben.

Sie werden deshalb von einer Kammer nie eine berufs- oder tarifbezogene Frage beantwortet bekommen.

Die Kreishandwerkerschaft, wo wiederum jede Innung aller Berufe eines Kreises Mitglied ist, unterstützt und berät die Innungen in allgemeinpolitischen Fragen und übernimmt bei Bedarf die Geschäftsführung der Innung.

Eine moderne Innung sieht sich als Dienstleistungsgesellschaft, wo man eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufmachen kann.


DIENSTLEISTUNGSANGEBOTE EINER INNUNG


  • Auskunft über alle berufsspezifische Fragen, auch in Bezug auf Ausbildung und Prüfungswesen.
  • Weiterhin alle Fragen über Tarifpolitik, Lohn- und Gehaltslisten sowie Ausbildungsvergütungen.
  • Die Zusammenarbeit der Kollegen untereinander fördern (Erfahrungsaustausch, Kooperationen)
  • Durchführen der Gesellen- und Meisterprüfungen
  • Weiterbildungsmaßnahmen durch Vorträge, Seminare und Besichtigungen
  • Zusammenarbeit mit den berufsbildenden Schulen
  • Lehrlingswerbung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Darstellung nach außen (z.B. als eine Gemeinschaft von der der Kunde gute Arbeit verlangen kann)
  • Pflege der Geselligkeit durch Veranstaltungen und Ausflüge

Zusätzlich wird die Innung, aber auch das Innungsmitglied, vom Handwerksverband auf Landesebene unterstützt.

Wenn man die Angebote einer Innung wahrnimmt, ist auch der Beitrag keine Frage mehr.


KOSTEN EINER INNUNGSMITGLIEDSCHAFT


 

*sowie 2,25 o/oo der Jahreslohnsumme

Grundbeitrag Innung für ein Jahr 110,- Euro
Grundbeitrag Verband für ein Jahr 228,- Euro
sowie 2,25 o/oo der Jahreslohnsumme

wobei 1 o/oo an den Verband abgeführt wird und 1 o/oo bei der Innung verbleibt. Für größere Betriebe wachsen die Kosten dennoch nicht ins uferlose, da maximal eine Jahreslohnsumme von 853.000,- Euro in Anrechnung kommt.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich zu einer Mitgliedschaft in unserer Innung entschliessen könnten. Für das Antragsformular und weitere Fragen steht Ihnen unser Obermeister, Herr Gerhard Feldmann, auch gerne persönlich zur Verfügung.